Niedersachsen klar Logo

Termine in erstinstanzlichen Strafsachen in der Zeit vom 02.05.2022 bis 06.05.2022 (18. Kalenderwoche)


Termin am 03.05.2022, 9:00 Uhr – 5 Ks 4/22 -

Fortsetzungstermine: 05.05., 10.05. und 12.05.2022 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: heimtückischer Mord pp.

Einem 34-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, dass er im Dezember vergangenen Jahres in Brake zunächst eine Frau in seiner Wohnung heimtückisch erstickt habe. Später am Tag soll er im Treppenhaus des von ihm bewohnten Mehrparteienhauses eine Nachbarin mit einem Messer in der Absicht angegriffen haben, diese ebenfalls zu töten. Dies sei ihm schlussendlich nicht gelungen, die Nachbarin habe flüchten können. Durch den Angriff soll sie jedoch erhebliche Schnittverletzungen davongetragen haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.


Termin am 03.05.2022, 9:00 Uhr – 6 KLs 4/22 -

Fortsetzungstermine: 10.05. und 17.05.2022 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes pp.

Dem 49-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, dass dieser im November 2021 in Oldenburg einen 7-jährigen Jungen schwer sexuell missbraucht habe.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.


Termin am 04.05.2022, 9:00 Uhr – 1 KLs 23/22 -

Fortsetzungstermin: 11.05.2022, 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Raub pp.

Dem 34-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, dass dieser im August 2021 in Oldenburg auf der Nadorster Straße einer Frau unter Anwendung von Gewalt 40 EUR aus einem Stoffbeutel geraubt habe. Ferner soll er im November 2021 in Oldenburg in der Münnichstraße aus dem Fahrradkorb einer Frau ein paar zuvor gekaufte Blumen gestohlen haben. Als diese den Angeklagten bat, ihr die Blumen zurückzugeben, soll er ihr mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben, um sich in Besitz der Blumen zu halten. Nachdem es der Frau dennoch gelungen sein soll, dem Angeklagten die Blumen zu entreißen, soll der Angeklagte ihr mit der Faust erneut in das Gesicht geschlagen und ihr unter Ausnutzung dieser Gewaltsituation eine Umhängetasche entrissen haben, die insbesondere 20 EUR Bargeld und Bankarten enthielt.

Eine Unterbringung des Angeklagten, der laut eines psychiatrischen vorläufigen Gutachtens an einer Polytoxikomanie und psychischen Erkrankung leiden soll, kommt in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.04.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln