Niedersachsen klar Logo

Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen)

Die Apostille oder Legalisation ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.

Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Amtseigenschaft, in welcher der/die Unterzeichner/-in gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin.

Ansprechpartner:

Beim Landgericht Oldenburg ist folgende Ansprechpartnerin für Sie da:

Frau Miller
Telefon: 0441/220-2155

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.-Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Persönliche Erreichbarkeit:
Di. von 09:00 bis 11:30 Uhr und
Do. von 14:00 bis 15:00 Uhr.

E-Mail-Adresse:
LGOL-ApostillenundLegalisation@justiz.niedersachsen.de

In Eilfällen setzen Sie sich bitte telefonisch mit Frau Miller (0441/220-2155) in Verbindung um einen Termin zu vereinbaren.


ZUSTÄNDIGKEITEN:

Das Landgericht Oldenburg ist für folgende Urkunden zuständig:

  • Notarielle Urkunden (z.B. Vollmachten, Verträge)
  • Gerichtsurkunden (z.B. Erbschein, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug)


Privatrechtliche Unterlagen sind vorher durch einen Notar beglaubigen zu lassen.

Ferner ist das Landgericht Oldenburg bei folgenden Urkunden nicht zuständig:

  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
  • Zertifikate des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg
  • Export-Zertifikate des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz Oldenburg
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter
  • Hochschulabschlüsse
  • Schulzeugnisse

Zuständig ist hierfür die Polizeidirektion Oldenburg, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg.

Ferner ist das Landgericht Oldenburg ebenfalls nicht zuständig für:

Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse)

Zuständig ist hierfür das Bundesverwaltungsamt, Referat II B4, Eupener Straße 125, 50933 Köln.

Antrag:

Sie können Ihren Antrag unter Beifügung der zu beglaubigenden Urkunde/n und unter Angabe des jeweiligen Empfängerlandes auf dem Postweg an folgende Adresse richten:

Landgericht Oldenburg
- Verwaltung -
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg

Hierzu können Sie das bereitgestellte Antragsformular für Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen) benutzen.

Die Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars ist während der regulären Öffnungszeiten möglich.


Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Erteilung einer Apostille oder Legalisation (Überbeglaubigung) beträgt in der Regel 1 - 3 Tage nach Eingang des Antrages.

Kosten:

Je Urkunde entsteht eine Festgebühr in Höhe von 25,00 € (Nr. 1310 des Geb.Verz. zum JVKostG).



HINWEISE FÜR ÜBERSETZUNGEN:

Für Übersetzungen ist das Landgericht Hannover zuständig, sofern die Übersetzung von einem beim Landgericht Hannover ermächtigten/zugelassenen Übersetzer erstellt wurde.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Landgerichts Hannover.

Bild zum Thema Gerichte
Antragsformular für Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen)

  Antragsformular für Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen)
(PDF, 0,14 MB)

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln