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Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen)

Die Apostille oder Legalisation ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.

Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Amtseigenschaft, in welcher der/die Unterzeichner/-in gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin.


ZUSTÄNDIGKEITEN:

Das Landgericht Oldenburg ist für folgende Urkunden zuständig:

  • Notarielle Urkunden (z.B. Vollmachten, Verträge)
  • Gerichtsurkunden (z.B. Erbschein, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug)

Privatrechtliche Unterlagen sind vorher durch einen Notar beglaubigen zu lassen.

Ferner ist das Landgericht Oldenburg bei folgenden Urkunden nicht zuständig:

  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
  • Zertifikate des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg
  • Export-Zertifikate des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz Oldenburg
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter
  • Hochschulabschlüsse
  • Schulzeugnisse

Zuständig ist hierfür die Polizeidirektion Oldenburg, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg.

Ferner ist das Landgericht Oldenburg ebenfalls nicht zuständig für:

Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse)

Zuständig ist hierfür das Bundesverwaltungsamt, Referat II B4, Eupener Straße 125, 50933 Köln.


Telefonische und elektronische Erreichbarkeit des Landgerichts Oldenburg:

Mo.-Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr unter Telefon: 0441/220-2155

oder via E-Mail unter LGOL-ApostillenundLegalisation@justiz.niedersachsen.de


Persönliche Erreichbarkeit des Landgerichts Oldenburg:

In Eilfällen sind persönliche Termine ausschließlich unter Telefon 0441/220-2155 zu vereinbaren.

Hinweis:

Bei spontanem Erscheinen kann die Erteilung einer Apostille oder Legalisation nicht gewährleistet werden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Notwendigkeit und die Voraussetzungen einer Apostille / einer Legalisation.


Antrag:

Sämtliche Anträge sind unter Beifügung der zu beglaubigenden Urkunde/n und unter Angabe des jeweiligen Empfängerlandes auf dem Postweg an folgende Adresse richten:

Landgericht Oldenburg
- Verwaltung -
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg

Hierzu können Sie das bereitgestellte Antragsformular für Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen) benutzen.

Grundsätzlich kann die Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars auch während der regulären Öffnungszeiten des Landgerichts Oldenburg erfolgen.


Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Erteilung einer Apostille oder Legalisation (Überbeglaubigung) beträgt in der Regel 1 - 3 Tage nach Eingang des Antrages.

Kosten:

Je Urkunde entsteht eine Festgebühr in Höhe von 25,00 € (Nr. 1310 des Geb.Verz. zum JVKostG).



HINWEISE FÜR ÜBERSETZUNGEN:

Für Übersetzungen ist das Landgericht Hannover zuständig, sofern die Übersetzung von einem beim Landgericht Hannover ermächtigten/zugelassenen Übersetzer erstellt wurde.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Landgerichts Hannover.

Bild zum Thema Gerichte
Antragsformular für Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen)

  Antragsformular für Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen)
(PDF, 0,14 MB)

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