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Barrierefreiheit

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten Sie durch Anklicken der rechten Infobox.


Barrierefreiheit für das Landgericht Oldenburg

Hinweis für Menschen mit Beeinträchtigungen


Der Fahrstuhl des Hauptgebäudes des Landgerichts ist über den Innenhof direkt vom Parkplatz aus erreichbar.

Die Einfahrt zum Parkplatz befindet sich von der Elisabethstraße aus gesehen links neben dem Gebäude. Dort finden Sie vor der Schranke links eine Sprechstelle mit Ruftaste vor. Bitte melden Sie sich mit Knopfdruck und halten Sie bitte Ihren Behindertenausweis bereit. Sollten Sie nur vorübergehend eingeschränkt bewegungsfähig sein, teilen Sie das bitte dem/der sich meldenden Bediensteten mit. Die Einfahrtschranke wird nach Anmeldung über die Sprechstelle geöffnet, so dass Sie auf den Parkplatz fahren können.

Gleich im vorderen Bereich auf der rechten Seite befinden sich zwei Behindertenparkplätze, die entsprechend ausgeschildert sind.

In diesem Bereich befindet sich ebenfalls ein Rolltor mit einer weiteren Sprechstelle, über das Sie in den Innenhof gelangen. Vor dort aus ist der Fahrstuhl zu erreichen.

Sollten Sie Hilfe benötigen, teilen Sie das bitte dem/der Bediensteten mit. Es wird Ihnen dann sofort ein Bediensteter/eine Bedienstete behilflich sein.

Die Zufahrt sowie die Sprechstellen sind in der nachfolgenden Skizze dargestellt.

Hinweis für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer  


Das Erdgeschoss und die erste Etage kann bequem durch einen Fahrstuhl erreicht werden. Dort befinden sich jeweils Sitzungssäle.

Die behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss auf der rechten Seite.

Das Landgericht ist mit einem im Boden verlegten taktilen Wegeleitsystem ausgestattet. Es führt innerhalb des Gebäudes zu den Sitzungssälen. Es besteht aus einem Leitstreifen mit in Längsrichtung verlegten Rippen sowie u. a. Aufmerksamkeitsfeldern in Noppenstruktur.


Nachtbriefkasten

Rund um die Uhr können Anträge fristwahrend im sogenannten Nachtbriefkasten des Landgerichts Oldenburg eingeworfen werden. Dieser befindet sich links neben dem Eingang des Gebäudes und ist auch für gehbehinderte Personen sowie Rollstuhlfahrer zu erreichen.

Eine technische Vorrichtung in diesem Briefkasten sortiert die eingeworfenen Schriftstücke danach, ob sie vor oder nach Mitternacht eingeworfen wurden. Sollten Sie also fristgebundene Anträge erst am letzten Tag der Frist einwerfen, lässt sich auf diese Weise feststellen, dass Sie das Gericht noch rechtzeitig (also vor Mitternacht) erreicht haben.

Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten nicht für den Einwurf umfangreicher Schriftstücke (z. B. Akten) geeignet ist.

 

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