Mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz
Durch diese Form der Teilnahme vermeiden die Beteiligten weitere Anfahrtswege sowie lange Abwesenheiten in der Anwaltskanzlei oder auf der Arbeitsstelle. Während der Corona-Pandemie kann so auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem COVID 19-Virus geleistet werden.
Beim Landgericht Oldenburg sind inzwischen mehrere der regelmäßig für Zivilsachen genutzten Sitzungssäle mit der dafür erforderlichen Technik ausgestattet. Als Software kommt Microsoft Skype for Business zum Einsatz, wofür eine Freigabe der Landesdatenschutzbeauftragten vorliegt; die Übertragung wird nicht aufgezeichnet. Auf Seiten der zuzuschaltenden Prozessbeteiligten sind lediglich eine hinreichend schnelle Internetverbindung und ein Computer mit Kamera und Headset bzw. ein Tablet oder Smartphone erforderlich.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgend zum Download bereitgestellten Informationen des Oberlandesgerichts Oldenburg.
Hier können Sie ein Hinweisblatt bzw. eine Anleitung zur Videokonferenz downloaden.