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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 27.05.2024 bis 31.05.2024 (22. Kalenderwoche)


Termin am 28.05.2024, 09:00 Uhr – 6 KLs 11/23

Fortsetzungstermine: 04.06., 11.06. und 18.06.2024 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u.a.

Dem 27-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum Januar 2020 bis Juli 2021 in Löningen sich an insgesamt vier weiblichen Personen sexuell vergangen zu haben. So soll er im Januar 2020 versucht haben, eine 18-Jährige in seiner Wohnung sexuell zu nötigen. Im Herbst 2020 und zum Jahreswechsel 2020/2021 soll er in zwei Fällen eine damals 14-Jährige in seiner Wohnung vergewaltigt haben. Als die vorgenannte Person im Juli 2021 bereits 15 Jahre alt war, soll er diese zusammen mit einer weiteren 15-Jährigen in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt haben. Ferner soll er im Juli 2021 mit einer damals 13-Jährigen den Beischlaf vollzogen haben.


Termin am 30.05.2024, 9:30 Uhr – 3 KLs 10/23

Fortsetzungstermine: 04.06., 12.06., 13.06., 17.06., 18.06 und 20.06.2024 jeweils um 9:30 Uhr

Tatvorwurf: bewaffneter bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Vier Angeklagten im Alter von 32, 28, 33 und 27 Jahren wird zur Last gelegt, im Zeitraum März 2021 bis Anfang Dezember 2021 in Oldenburg in einer Wohnung vornehmlich mit Cannabis unerlaubt als Bande gehandelt zu haben. Sie sollen insbesondere in diversen Fällen Cannabis in der Menge von 1 Gramm zu einem Preis von jeweils 10 EUR an Käufer abgegeben haben. Die vorgenannte Wohnung soll ein weiterer 24-jähriger Angeklagte angemietet haben, dem Beihilfe zum bewaffneten bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt wird. Im Rahmen einer Durchsuchung dieser Wohnung sollen 197,7 Gramm Cannabis, 1 Gramm Kokain sowie ein Baseballschläger gefunden worden sein.


Termin am 30.05.2024, 9:00 Uhr – 5 Ks 10/24

Fortsetzungstermin: 31.05.2024 um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Totschlag

Der 39-jährigen Beschuldigten wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit am 05.03.2024 in Damme ihren Ehemann mit einem Schwert getötet zu haben.

Bei Begehung der Tat soll die Beschuldigte in wahnhafter Verkennung der Realität aufgrund einer akuten psychotischen Störung gehindert gewesen sein, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen und entsprechend dieser Erkenntnis zu handeln. Im Rahmen des Sicherungsverfahrens wird die dauerhafte Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus geprüft. In einem solchen psychiatrischen Krankenhaus ist diese derzeit auch vorläufig untergebracht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2024

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