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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 15.07.2024 bis 19.07.2024 (29. Kalenderwoche)


Termin am 15.07.2024, 9:00 Uhr – 4 Ks 11/24

Tatvorwurf: Totschlag u.a.

Mit Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 17.08.2023, Az. 5 Ks 4/23, ist der 39-jährige Angeklagte wegen Totschlags, Vergewaltigung sowie Störung der Totenruhe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Nach den getroffenen Feststellungen vergewaltigte der geständige und zum Tatzeitpunkt unterhalb der Grenze der verminderten Schuldfähigkeit alkoholisierte Angeklagte zunächst die Geschädigte. Später in derselben Nacht erwürgte er sie und verübte auf Grund eines neuen Tatentschlusses an dem Leichnam zudem beschimpfenden Unfug. Diese Taten hat die Strafkammer mit Einzelfreiheitsstrafen von 5, 13 und 2 Jahren belegt und hieraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren gebildet. Die Taten ereigneten sich im Februar 2023 in Brake.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.02.2024, Az. 3 StR 466/23, den Ausspruch über die verhängte Gesamtstrafe aufgehoben, da die Ausurteilung der höchsten zeitigen Gesamtfreiheitsstrafe eine eingehendere Begründung bedurft hätte. Die übrigen Feststellungen, insbesondere zu den Taten und Schuld des Angeklagten blieben aufrechterhalten.

Die 4. Strafkammer des Landgerichts hat nunmehr erneut, lediglich über die Höhe der zu verhängenden Gesamtfreiheitsstrafe zu entscheiden.

Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.


Termin am 16.07.2024, 9:00 Uhr – 3 KLs 105/23

Tatvorwurf: besonders schwerer Raub pp.

Dem 22-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 24.08.2023 in Oldenburg seiner ehemaligen Lebensgefährtin gewaltsam das Mobiltelefon entwendet zu haben. Als diese ihr Mobiltelefon zurückverlangte, soll der Angeklagte sie und eine zu Hilfe geeilte Freundin mit einem Taschenmesser bedroht haben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.07.2024

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