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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 10.06.2024 bis 14.06.2024 (24. Kalenderwoche)


Termin am 12.06.2024, 14:00 Uhr – 3 KLs 31/24

Fortsetzungstermine: 19.06., 10.07., 31.07., 16.08., 23.08., 06.09., 11.09., 23.09. und 25.09.2024 jeweils 9:00 Uhr

Tatvorwurf: gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl u.a.

Den Angeklagten im Alter von 28 und 44 Jahren wird insbesondere zur Last gelegt, im Zeitraum vom 28.07.2022 bis 13.12.2023 in Oldenburg, Wardenburg, Meppen und andernorts gemeinschaftlich handelnd gewerbsmäßig in 13 Fällen u.a. Motorräder, Quads, E-Bikes und Pedelecs entwendet zu haben. Zur Durchführung der Taten sollen sie in mehreren Fällen auch in Gebäude und in einem Fall in eine Wohnung eingebrochen sein. Die Orte der einzelnen Taten sollen die Angeklagten insbesondere durch Auswertung von Verkaufsannoncen ermittelt haben. Dem 28-jährigen Angeklagten werden darüber hinaus zwei weitere Diebstahlstaten, dem 44-jährigen Angeklagten eine weitere Diebstahlstat zur Last gelegt. Beide Angeklagten sollen allein durch die gemeinsamen verübten 13 Taten Güter im Wert von insgesamt 629.783,93 EUR erbeutet haben.

Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft.


Termin am 13.06.2024, 11:30 Uhr – 1 KLs 81/18

Fortsetzungstermine: 21.06., 10.07., 29.07., jeweils 9:30 Uhr, 31.07., 11:30 Uhr, 07.08., 09.08. jeweils 9:30 Uhr, 12.08. und 16.08. jeweils 10:00 Uhr, 29.08., 06.09., 11.09., 13.09., 16.09., 19.09. und 20.09.2024 jeweils 9:30 Uhr

Tatvorwurf: gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug

Einem 72-jährigen und einem 59-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum März 2014 bis Mai 2018 in Bad Zwischenahn, Wiesmoor, Oldenburg und andernorts in mehreren Fällen gewerbsmäßige Betrugstaten begangen zu haben. Sie sollen Geschädigte dazu gebracht haben, Darlehen zur Verfügung zu stellen, mit denen ein angebliches Depot in Millionenhöhe bei einer spanischen Bank „ausgelöst“ werden sollte. Die Investoren sollten aus diesem Depot dann erheblich höhere Zahlungen als die investierte Summe erlangen. Zu einer Rückzahlung der erhaltenen Beträge soll es jedoch nicht gekommen sein, allenfalls sollen geringe Summen zur kurzfristigen „Ruhigstellung“ geleistet worden sein.

Dem 59-jährigen Angeklagten werden 26 gemeinschaftliche gewerbsmäßige Betrugstaten zur Last gelegt. Er soll hierdurch einen Betrag in Höhe von 446.227 EUR erlangt haben. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft.

Dem 72-järhigen Angeklagten werden 31 gemeinschaftliche gewerbsmäßige Betrugstaten zu Last gelegt. Durch diese Taten soll den vermeintlich Geschädigten ein Schaden in Höhe von 1.809.245, 20 EUR entstanden sein.

Eine 66-jährige Angeklagte soll sich zudem in 9 Fällen als Mittäterin an den vorgenannten Betrugstaten beteiligt haben.

Neben den zuvor genannten Angeklagten ist auch ein 65-jähriger Rechtsanwalt angeklagt. Ihm wird Beihilfe zum besonders schweren Betrug in 8 Fällen zu Last gelegt. Er soll zur Zahlungsabwicklung für Geldeingange aus den vorgenannten Betrugstaten sein Konto zur Verfügung gestellt und Geldeingänge von mutmaßlich Geschädigten gegen eine Provision weitergeleitet haben.


Termin am 14.06.2024, 9:00 Uhr – 2 KLs 78/23

Fortsetzungstermine: 24.06. und 28.06.2024 jeweils 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Steuerhinterziehung u.a.

Einem 47-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, insbesondere in Vechta im Zeitraum Januar 2014 bis Juli 2020 in sechs Fällen vorsätzlich einem anderen zu dessen Steuerhinterziehung Hilfe geleistet zu haben. Hierzu soll er über eine Firma Scheinrechnungen an die Firma des gesondert Verfolgten gestellt haben. Die Scheinrechnungen sollen dann als vermeintliche Ausgaben verbucht worden sein, wodurch es zu Steuerverkürzungen des gesondert Verfolgten kam. Darüber hinaus soll er in sechs Fällen gegenüber den Finanzbehörden pflichtwidrig selbst keine Angaben über steuerrelevante Sachverhalte getätigt haben, wodurch er für die Jahre 2014 bis 2019 eine Steuerfestsetzung von insgesamt 475.630,90 EUR verhindert haben soll.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2024

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