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Termine in erstinstanzlichen Strafsachen in der Zeit vom 30.08.2021 bis 03.09.2021 (35. Kalenderwoche)


Termin am 30.08.2021, 09:00 Uhr – 8 KLs 2/21

Fortsetzungstermine: 02.09., 09.09., 10.09., 20.09.2021, jeweils um 09:00 Uhr

Tatvorwurf: Versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung

Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am 22.07.2019 in Delmenhorst den Geschädigten nach einem Streit in seiner Wohnung aus dem Fenster gestoßen zu haben. Der Geschädigte soll bei dem Sturz aus einer Höhe von ca. 7,61m u.a. diverse Hämatome sowie eine zur Entfernung der linken Niere führende arterielle Verletzung erlitten haben.

Das Verfahren wurde bereits zuvor am Landgericht Oldenburg unter dem Az. 6 KLs 33/19 verhandelt. Die Jugendstrafkammer hatte den Angeklagten mit Urteil vom 19.03.2020 wegen Freiheitsberaubung (Einsperren in der Wohnung) verurteilt. Die Kammer hatte dabei nicht festgestellt, dass der Angeklagte den Geschädigten aus dem Fenster gestoßen bzw. ein Zusammenhang zwischen der Freiheitsberaubung und dem Sturz bestanden habe.

Auf die Revision des Geschädigten als Nebenkläger hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.01.2021, Az. 3 StR 279/20, das Urteil des Landgerichts vom 19.03.2020 aufgehoben. Die Kammer habe im Rahmen der Beweiswürdigung nicht hinreichend dargestellt, warum sie keine sicheren Feststellungen zu einem inneren Zusammenhang der Freiheitsberaubung und dem Sturz aus dem Fenster habe treffen können und deshalb zu dem Ergebnis gelangt sei, der Angeklagte habe sich nicht wegen schwerer Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 2 Nr. 2 StGB strafbar gemacht. Der Bundesgerichtshof hat die Sache daher zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.


Termin am 01.09.2021, 09:00 Uhr – 2 KLs 41/21

Fortsetzungstermine: 02.09., 07.09., 17.09.2021, jeweils um 09:00 Uhr

Tatvorwurf: Besonders schwerer Raub, versuchte besonders schwere räuberische Erpressung

Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 23.03.2021 in Oldenburg einen Taxifahrer am Ende einer Taxifahrt zunächst erfolglos unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe seines Portemonnaies bzw. von Geld aufgefordert zu haben. Als der Taxifahrer sich weigerte und die Hupe betätigte, soll der Angeklagte dessen Mobiltelefon nebst Halterung entwendet haben und hiermit geflüchtet sein.

Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.


Termin am 01.09.2021, 10:00 Uhr – 3 KLs 42/21

Fortsetzungstermine: 22.09., 28.09.2021, jeweils um 09:30 Uhr

Tatvorwurf: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 05.02.2021 in Delmenhorst erhebliche Mengen Marihuana und Kokain zum Zwecke des Weiterverkaufs mit sich geführt zu haben. Dabei soll der Angeklagte in seiner Jackentasche ein Springmesser bei sich gehabt haben. Die Betäubungsmittel soll er bei dem Versuch, sich gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter einer Fahrzeugkontrolle der Polizei zu entziehen, während der Fahrt aus dem Fenster geworfen haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 06.02.2021 in Bremen soll weiteres Marihuana aufgefunden worden sein.

Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Thiemo Reinecke

Landgericht Oldenburg
Pressesprecher
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg

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