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Termine in erstinstanzlichen Strafsachen in der Zeit vom 19.06.2023 bis 23.06.2023 (25. Kalenderwoche)

Termin am 19.06.2023, 9:00 Uhr – 1 KLs 29/23

Fortsetzungstermin: 28.06.2023 um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Dem 26-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, dass er Ende 2022 und im Frühjahr 2023 in seiner Wohnung in Delmenhorst eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel, insbesondere Marihuana und Haschisch, verwahrt habe, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. In einem Fall soll er darüber hinaus im Wohnzimmer seiner Wohnung ein Elektroimpulsgerät aufbewahrt haben.

Der Angeklagte ist einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.


Termin am 20.06.2023, 10:00 Uhr – 5 Ks 19/22

Fortsetzungstermine: 27.06., 06.07., 13.07., 27.07., 18.08., 24.08., 12.09., 22.09.2023, jeweils um 10:00 Uhr

Tatvorwurf: Mord

Den beiden angeklagten Frauen im Alter von 65 und 31 Jahren (Mutter und Tochter) wird zur Last gelegt, sich im Jahr 2016 in das Haus eines damals 63-jährigen alleinlebenden Mannes im Kreis Vechta eingenistet und diesem vorgetäuscht zu haben, ihn pflegen zu wollen. Der Geschädigte soll den beiden Frauen eine umfassende Vollmacht in allen vermögensrechtlichen, persönlichen und sonstigen nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten erteilt haben. Die Angeklagten seien verpflichtet gewesen, sich um das Wohl und Wehe des Geschädigten zu kümmern, hätten diesen aber seinem eigenen Schicksal überlassen, sich nicht über dessen genaues Krankheitsbild erkundigt und sich auch nicht darum gekümmert, dass er die von ihm zwingend benötigten Medikamente bekomme und einnehme, obwohl er krankheitsbedingt hierzu erkennbar immer weniger eigenständig in der Lage gewesen sei. Der Geschädigte sei schließlich im Juli 2018 an den Folgen einer unbehandelten schweren Erkrankung gestorben.

Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten ursprünglich fahrlässige Tötung zur Last gelegt und vor dem Amtsgericht Vechta den Erlass von Strafbefehlen beantragt. Das Amtsgericht hat jedoch hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich eines Totschlags durch Unterlassen gesehen und die Sache der Schwurgerichtskammer des Landgerichts vorgelegt. Die Kammer hat zwischenzeitlich den rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes aus Habgier in Betracht kommt.


Termin am 21.06.2023, 10:00 Uhr – 6 KLs 11/22

Fortsetzungstermine: 22. und 29.06.2023, 04.07.2023, jeweils um 09:00 Uhr

Tatvorwurf: Diebstahl u.a.

Den beiden angeklagten Männern im Alter von 26 Jahren werden 27 Diebstahlstaten zwischen Januar und März 2021 zur Last gelegt. U.a. sollen sie in mehrere Arztpraxen und Geschäftsräume in Ostfriesland, Cloppenburg und anderenorts eingebrochen seien, um dort Wertgegenstände zu stehlen. Eine mitangeklagte 21-jährige Frau soll hierzu in zwei Fällen Hilfe geleistet haben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2023

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