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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 (35. Kalenderwoche)


Termin am 26.08.2025, 9:00 Uhr – 2 KLs 46/25

Fortsetzungstermine: 09.09., 11.09., 12.09., 22.09. und 23.09.2025 jeweils um 09:00 Uhr

Tatvorwurf: Hinterziehung von Tabaksteuer in großem Ausmaß

Dem 50-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum Februar 2020 bis Oktober 2021 mit zwei gesondert Verfolgten in 12 Fällen unversteuerte Zigaretten aus Polen in die Bundesrepublik geschmuggelt zu haben. Die Zigaretten sollen nach Dötlingen, Bremen, Delmenhorst und Twistringen geliefert worden sein. Insgesamt soll ein Steuerschaden an Tabaksteuer in Höhe von 2.288.767 EUR entstanden sein. In dieser Höhe kommt die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Betracht.

Der Angeklagte wurde im Januar 2025 in Polen festgenommen und an die Bundesrepublik ausgeliefert. Er befindet sich in Untersuchungshaft.


Termin am 28.08.2025, 9:30 Uhr – 2 KLs 13/24

Fortsetzungstermine: 08.09. und 26.09.2025 jeweils um 9:30 Uhr

Tatvorwurf: Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

Der 47-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Jahr 2016 von ihrem gesondert verfolgten Ehemann unentgeltlich von ihm bis dahin gehaltene Markenrechte übertragen bekommen zu haben. Die vorgenannte Zuwendung soll einen Gesamtwert von 8.250.000 EUR gehabt haben und nach Abzug des persönlichen Freibetrags auf Seiten der Angeklagten zu einem steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von 7.750.000 EUR geführt haben. Die Angeklagte soll neben ihrem gesondert verfolgten Ehemann verpflichtet gewesen sein, den der Schenkungsteuer unterliegenden Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis schriftlich dem zuständigen Finanzamt Oldenburg anzuzeigen. Dies soll bis zum 31.01.2017 nicht erfolgt sein. Trotz einer später von der Angeklagten mit ihrem Ehemann getroffenen Vereinbarung zum Güterstand soll dem Fiskus laut Anklageschrift noch ein Zinsschaden von 481.275 EUR entstanden sein.

In Höhe dieses Betrages kommt die Einziehung des Wertes des Erlangten in Betracht.


Termin am 29.08.2025, 9:30 Uhr – 1 KLs 57/25

Fortsetzungstermine: 09.09. und 23.09.2025 jeweils um 09:30 Uhr

Tatvorwurf: bewaffneter Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge

Dem 35-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum Januar bis März 2025 in zwei Fällen jeweils mit Cannabis in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. In einem Fall soll er im Januar 2025 zwei Kilogramm Marihuana an einen unbekannten Abnehmer verkauft haben. In dem anderen Fall soll er im März 2025 bei einer Kontrolle auf einer Rastanlage in Wildeshausen neben 40 Kilogramm Marihuana in einer Umhängetasche auch ein Einhandmesser besessen zu haben. Zudem sollen sich im Fußraum und Armaturenbrett des kontrollierten Transporters jeweils ein Cuttermesser befunden haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2025

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