Artikel-Informationen
erstellt am:
25.03.2025
Termin am 24.03.2025, 11:00 Uhr – 4 KLs 13/96
Fortsetzungstermin: 03.04.2025 um 10:00 Uhr
Tatvorwurf: schwerer Raub u.a.
Dem 56-jährigen niederländischen Angeklagten wird zur Last gelegt, sich im Herbst 1994 in Wildeshausen durch das Durchschneiden eines Zaunes auf ein Firmengelände begeben zu haben. Dort soll er einer Angestellten eine Geldkassette mit Bargeld und Schecks entwendet haben, indem er diese geschubst und ihr die Geldkassette entrissen habe. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Jahr 1995 eine weitere Raubtat mit einer anderen Person verabredet haben. Er soll zudem versucht haben, eine dritte Person zu bewegen, dass diese an der geplanten Tat teilnehme.
Termin am 25.03.2025, 9:00 Uhr – 5 Ks 3/25
Fortsetzungstermine: 08.04., 15.04. und 17.04.2025 jeweils 9:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter Totschlag pp.
Dem 33-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober 2024 in Cloppenburg eine andere Person mit einem Messer in Tötungsabsicht attackiert und erheblich verletzt zu haben. Die angegriffene männliche Person soll den Angeklagten zuvor bei der Polizei angezeigt haben, weil in dessen PKW Diebesgut gelagert worden sei. Auch unmittelbar vor der Tat soll der Angeklagte sich laut Anklageschrift angeschickt haben, zwei Fahrräder zu entwenden. Dies habe den Angegriffenen erbost, der den Angeklagten daraufhin zur Rede gestellt habe. Aufgrund dessen soll es zu dem Angriff durch den Angeklagten gekommen sein.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Termin am 26.03.2025, 9:30 Uhr – 1 KLs 5/25
Fortsetzungstermin: 28.03.2025 um 9:30 Uhr
Tatvorwurf: Raub und gefährliche Körperverletzung u.a.
Dem 30-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im August 2023 in Nordenham das Wohnhaus seiner Großeltern betreten und dort unter Anwendung von körperlicher Kraft 50 EUR und einen Fahrzeugschlüssel entwendet zu haben. Zudem soll er seine Großeltern mit dem Tode bedroht haben. Als die Großmutter den Angeklagten an dem späteren Wegfahren mit dem PKW hindern wollte, soll dieser sie ein Stück mitgeschliffen haben. Sie soll Schürfwunden im Gesicht und an Armen sowie Beinen davongetragen haben.
Der Angeklagte soll an einer psychiatrischen Krankheit leiden und könnte zum Zeitpunkt der Tat im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben. Seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.
Termin am 28.03.2025, 9:30 Uhr – 8 KLs 7/25
Fortsetzungstermine: 02.04. um 9:30 Uhr und 07.04.2025 um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge pp.
Dem 36-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober 2024 in Schortens mit Betäubungsmitteln (Chrystal Meth, Amphetaminen sowie Kokain) und Cannabis teilweise in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll in seinem Schlafzimmer, wo auch ein Teil der Betäubungsmittel gelagert haben, zugriffbereit ein Springmesser und einen Elektroschocker verwahrt haben. Zudem soll er in seiner Jacke im Wohnungsflur zugriffbereit einen Schlagring aufbewahrt haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
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erstellt am:
25.03.2025