Artikel-Informationen
erstellt am:
19.02.2025
Termin am 24.02.2025, 9:00 Uhr – 4 KLs 64/24
Fortsetzungstermine: 03.03., 11.03., und 17.03.2025 jeweils um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergewaltigung
Dem 35-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im April 2024 in Delmenhorst eine Sexarbeiterin unter Anwendung von Gewalt vergewaltigt zu haben.
Termin am 26.02.2025, 9:30 Uhr – 3 KLs 105/23
Fortsetzungstermine: 06.03., 19.03. und 24.03.2025 jeweils um 9:30 Uhr
Tatvorwurf: besonders schwerer Raub
Dem 23-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im August 2023 in Oldenburg seiner ehemaligen Verlobten mit Gewalt das Mobiltelefon entrissen zu haben. Als eine weitere weibliche Person das Mobiltelefon von dem Angeklagten zurückverlangte, soll dieser ein zusammengeklapptes Taschenmesser in die Hand genommen und den beiden Frauen gesagt haben, dass diese sich nicht nähern sollen. Anschließend soll der Angeklagte mit dem Mobiltelefon davongefahren sein.
Termin am 26.02.2025, 9:30 Uhr – 4 KLs 105/24
Fortsetzungstermine: 04.03. und 06.03.2025 jeweils um 9:30 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung u.a.
Dem 21-jährigen Beschuldigten wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens zur Last gelegt, im Juni 2024 in Bad Zwischenahn in einem psychiatrischen Krankenhaus zwei Pfleger körperlich angegriffen und verletzt zu haben. Zudem soll er einen Mitpatienten geschlagen haben. Der Beschuldigte soll an einer psychiatrischen Krankheit leiden und im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht. In einem solchen psychiatrischen Krankenhaus ist er derzeit auch vorläufig untergebracht.
Termin am 28.02.2025, 9:00 Uhr – 5 Ks 1/25
Fortsetzungstermine: 18.03., 27.03. und 03.03.2025 jeweils um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter Mord aus Habgier u.a.
Dem 47-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Dezember 2024 in Wilhelmshaven eine andere männliche Person durch massive Schläge körperlich misshandelt und gefesselt zu haben. Anschließend soll er die Wohnung des Angegriffenen nach Wertgegenständen durchsucht und einen Geldbetrag in unbekannter Höhe aus einem Briefumschlag entwendet haben. Er soll die Wohnung verlassen haben, ohne sich um den bewusstlosen Wohnungsinhaber zu kümmern, der eine schwere Schädelverletzung davongetragen haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Wohnungsinhabers billigend in Kauf genommen habe.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
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erstellt am:
19.02.2025