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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 18.08.2025 bis 22.08.2025 (34. Kalenderwoche)


Termin am 18.08.2025, 9:30 Uhr – 1 KLs 45/25

Tatvorwurf: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Das Landgericht Oldenburg (4. Große Strafkammer) hatte den Angeklagten mit Urteil vom 12.09.2023 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet.

Hintergrund der Verurteilung war, dass der 39-jährige Angeklagte im Zeitraum März 2020 bis Mai 2022 mit Marihuana, Kokain und Amphetamin Handel getrieben bzw. hierzu Beihilfe geleistet hat. Die Taten ereigneten sich in Elsfleth, Delmenhorst und Bremen.

Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH mit Beschluss vom 14. Mai 2024 die Verurteilung im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, des Handeltreibens mit Cannabis in zwei Fällen, der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis schuldig ist. Der BGH hat die Einzelstrafen in drei Fällen sowie die Gesamtstrafe aufgehoben, jedoch wurden die jeweils zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten.

Die Aufhebung beruhte darauf, dass das Landgericht den Angeklagten für seinen Umgang mit Marihuana – entsprechend der zum Urteilszeitpunkt geltenden Rechtslage - nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt hat. Am 1. April 2024 ist jedoch das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft getreten, welches zu einer anderen Beurteilung dieser Taten führte.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts hat nunmehr erneut über die aufgehobenen Einzelstrafen und die Gesamtstrafe zu befinden.


Termin am 21.08.2025, 11:00 Uhr – 6 KLs 14/24

Fortsetzungstermine: 03.09. und 16.09.2025 jeweils um 09:00 Uhr

Tatvorwurf: besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u.a.

Dem 44-jährigen Angeklagten wird insbesondere vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2015 bis Februar 2025 in 23 Fällen sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen zu haben. In drei dieser Fälle soll es sich um schweren sexuellen Missbrauch, davon einmal im Versuch gehandelt haben. Die Taten sollen sich in Cloppenburg, in Cappeln und im Ausland (Singapur, Vietnam, Malaysia, Türkei und Thailand) ereignet haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2025

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