Artikel-Informationen
erstellt am:
06.09.2024
Termin am 09.09.2024, 9:30 Uhr – 3 KLs 61/23
Fortsetzungstermine: 16.09., 24.09., 02.10., 21.10., 28.10. und 30.10.2024 jeweils 9:30 Uhr
Tatvorwurf: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Einem männlichen Angeklagten im Alter von 55 Jahren und einer weiblichen Angeklagten im Alter von 23 Jahren, welche in Delmenhorst wohnen, wird zur Last gelegt, im September 2021 an der geplanten Einfuhr von 388,57 kg Marihuana mit einem LKW von Spanien aus in die Bundesrepublik im Rahmen von Beihilfehandlungen beteiligt gewesen zu sein. So soll der männliche Angeklagte im Tatzeitraum für unbekannte Dritte Organisationsaufgaben für den Transport ausgeführt haben. Zudem sollen beide Angeklagte mit einem BMW dem beladenen LKW vorausgefahren sein, um Ausschau nach etwaigen Kontrollen durch Polizei bzw. Zoll zu halten und den Fahrer des LKWs gegebenenfalls zu warnen. Die geplante Einfuhr soll erfolglos geblieben sein, da der Transport an einer Mautstelle in Frankreich kontrolliert und das Marihuana sichergestellt worden sein soll.
Termin am 10.09.2024, 11:00 Uhr – 1 KLs 61/24
Fortsetzungstermine: 25.09., 07.10., 09.10., 25.10., und 06.11.2024 jeweils 9:30 Uhr
Tatvorwurf: besonders schwerer Raub pp.
Zwei Angeklagten im Alter von jeweils 46 Jahren wird zur Last gelegt, im Oktober 2020 sich mit einem gesondert Verfolgten in das Wohnhaus einer mänlichen Person in Cloppenburg begeben zu haben. Sie sollen diesen unter Verwendung einer betäubenden Flüssigkeit zunächst zu Boden gebracht haben. Anschließend sollen sie den Angegriffenen gefesselt und aufgefordert haben, Verstecke von Geld im Haus bekannt zu geben. Sie sollen ihn zudem insbesondere mit einem Teleskopschlagstock geschlagen und getreten haben, um ihn zur Bekanntgabe von Aufbewahrungsorten von Geld und Wertgegenständen zu veranlassen. Aus dem Schreibtisch im Wohnzimmer sollen sie insbesondere einen Briefumschlag mit ca. 3.000 EUR entwendet haben. Zum Tatort und anschließend für die Fahrt nach Hause, sollen sie das Fahrzeug eines weiteren Angeklagten im Alter von ebenfalls 46 Jahren verwendet haben, welches dieser auch steuerte. Dieser soll die beiden vorgenannten Angeklagten zu der Tat angestiftet haben, da er ihnen berichtet haben soll, dass der Angegriffene im Restaurant häufig mit großen Banknoten bezahle und größere Bargeldbeträge zu Hause aufbewahre.
Die beiden Angeklagten, welche in das Haus eingedrungen sein sollen, befinden sich in Untersuchungshaft.
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erstellt am:
06.09.2024