Niedersachsen klar Logo

Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 09.06.2025 bis 13.06.2025 (24. Kalenderwoche)



Termin am 10.06.2025, 9:30 Uhr – 3 KLs 97/23

Fortsetzungstermine: 17.06., 01.07. und 02.07.2025 jeweils um 9:30 Uhr

Tatvorwurf: gemeinschaftliche versuchte räuberische Erpressung u.a.

Zwei Angeklagten im Alter von 25 und 26 Jahren wird insbesondere zur Last gelegt, im Dezember 2022 in Wilhelmshaven zusammen mit einer unbekannten Person eine weitere Person angegriffen und zu Boden gebracht zu haben. Sie sollen auf den Angegriffenen eingetreten und die Herausgabe von 500 EUR gefordert haben. Als der Angegriffene laut zu schreien begann, sollen sie von ihm abgelassen und davongelaufen sein. Sieben Tage später sollen die Angeklagten zusammen mit einer weiteren Person von dem Angegriffenen erneut die Übergabe von 500 EUR bis zum nächsten Tag gefordert haben. Sie sollen erklärt haben, dass er ansonsten erneut Schläge bekäme. Zu einer Zahlung soll es jedoch nicht gekommen sein.


Termin am 11.06.2025, 9:30 Uhr – 3 KLs 17/25

Fortsetzungstermine: 16.06. und 19.06.2025 jeweils um 9:30 Uhr

Tatvorwurf: versuchte schwere Brandstiftung

Dem 28-jährigen Beschuldigten wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens zur Last gelegt, am 05.04.2024 in Oldenburg gegen 13:12 Uhr einen sog. Molotow-Cocktail gegen die Tür einer Synagoge geworfen zu haben. Die Tür soll jedoch nicht in Brand geraten sein. Es soll lediglich zu einer starken Verrußung der Eingangstür gekommen sein. Der Beschuldigte soll an einer psychiatrischen Krankheit leiden. Zum Zeitpunkt der Tat soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht. In einem solchen psychiatrischen Krankenhaus ist der Beschuldigte auch derzeit vorläufig untergebracht.


Termin am 13.06.2025, 9:00 Uhr – 5 Ks 25/24

Fortsetzungstermine: 24.06. und 08.07.2025 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: versuchter heimtückischer Mord mit gemeingefährlichen Mitteln pp.

Dem 29-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 23.07.2023 als Beifahrer die Bundesautobahn A 29 von Oldenburg kommend in Fahrtrichtung Osnabrück mit einem PKW VW Passat befahren zu haben. Vor ihm soll ein PKW VW Golf auf der linken Fahrspur gefahren sein, in dem sich zwei Personen befanden. Dieser PKW soll nach Auffassung des Angeklagten und dessen unbekannten Fahrers nicht schnell genug die linke Fahrspur geräumt haben, sodass diese den Fahrzeuginsassen des Golfs eine „Lehre“ erteilten wollten. Hierzu soll das Fahrzeug, in dem sich der Angeklagte befand, den Golf nach einem Überholen insbesondere wiederholt ausgebremst haben. Schließlich soll der Angeklagte aus dem Schiebedach des Passats bei einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h einen tennisballgroßen Stein gezielt in Richtung des Beifahrersitzes des folgenden Golfs geschleudert haben. Der Angeklagte soll hierbei schwerwiegende, tödliche Folgen für die Insassen und durch die Herbeiführung eines Unfalls auch für eine unbestimmte Anzahl von folgenden Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen haben. Durch instinktives Ausweichen soll der Fahrzeugführer des Golfs eine Kollision vermieden haben.



Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln