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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 06.01.2025 bis 10.01.2025 (2. Kalenderwoche)


Termin am 06.01.2025, 14:00 Uhr – 4 KLs 103/23

Fortsetzungstermine: 13.01., 14:00 Uhr und 20.01., 03.02. und 10.02.2025 jeweils 9:00 Uhr

Tatvorwurf: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, teilweise in nicht geringer Menge u.a.

Einem Angeklagten im Alter von 30 Jahren wird insbesondere in 20 Fällen der Handel mit Betäubungsmitteln (Marihuana, Amphetaminen und Kokain) zur Last gelegt. Hierbei soll er teilweise gewerbsmäßig und teilweise mit nicht geringen Mengen gehandelt haben. Gemeinschaftlich mit einem 47-jährigen Angeklagten soll er zudem unerlaubt Cannabis angebaut haben. Dem 47-jährigen Angeklagten werden drei Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Einer weiblichen Angeklagten im Alter von 31 Jahren wird zur Last gelegt, dass diese in zwei Fällen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geleistet haben soll. Zudem soll sie in einem Fall Marihuana unerlaubt angebaut haben. Eine weitere 39-jährigen Angeklagten soll in einem Fall Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet haben. Die Taten sollen sich im Zeitraum 2022 bis 2023 insbesondere in Ganderkesee und Bremen ereignet haben.


Termin am 08.01.2025, 9:00 Uhr – 6 KLs 8/24

Fortsetzungstermine: 15.01. und 22.01.2024 jeweils 9:00 Uhr

Tatvorwurf: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u.a.

Dem 42-jährigen Angeklagten wird insbesondere vorgeworfen, im Zeitraum 2013 bis Mai 2021 in Wardenburg und Varel in 9 Fällen sexuelle Handlungen an seiner damals noch nicht vierzehnjährigen Tochter vorgenommen zu haben.


Termin am 08.01.2025, 9:00 Uhr – 8 KLs 91/24

Tatvorwurf: Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in vier Fällen

Der 70-jährige Angeklagte ist mit Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 31.05.2023 wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt worden. Auf die hiergegen gerichtete Revision hat der BGH die Feststellungen zu den Taten bestätigt, aber den Strafausspruch aufgehoben. Die 8. Strafkammer des Landgerichts hat nunmehr nur noch über die Strafhöhe erneut zu befinden. Hintergrund der Verurteilung waren Geldabhebungen des Angeklagten durch die Verwendung von auf Falschpersonalien lautenden EC-Karten in Süddeutschland.


Termin am 09.01.2025, 10:00 Uhr – 7 KLs 57/24

Fortsetzungstermine: 23.01., 10.02. und 11.02.2025, jeweils 10 Uhr

Am nächsten Donnerstag beginnt die Hauptverhandlung bezüglich der Geschehnisse rund um die Elsflether Werft AG gegen einen nunmehr 36-jährigen Angeklagten, dessen Verfahren aus dem Ursprungsverfahren zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden war.

Dem ehemaligen Vorstandsassistenten und Geschäftsführer einer mit der Elsflether Werft AG verbundenen Gesellschaft werden mit zwei Anklageschriften die folgenden Taten zur Last gelegt:

I. Anklageschrift vom 02.11.2021, 1000 Js 54517/20

(Anklage wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung)

Der Angeklagte soll in einem Fall Beihilfe zu der Vorteilsgewährung der ehemaligen Vorstände der Elsflether Werft AG an einen Kostenprüfer des Marinearsenals in Höhe von 400.000 EUR (Darlehen aus dem Jahr 2017) geleistet haben.

II. Anklageschrift vom 10.12.2021, 7 KLs 100/23

(Anklage wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Beihilfe hierzu und Untreue)

Die Anklageschrift wirft dem Angeklagten vor, insbesondere mit und neben den ehemaligen Vorständen der Elsflether Werft AG wie ein Bankinstitut Darlehen vergeben bzw. hierzu Beihilfe geleistet zu haben. Für eine solche Darlehensgewährung soll die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht vorgelegen haben.

Zudem wird dem Angeklagten ergänzend in zwölf Fällen jeweils Untreue durch die Darlehensgewährungen vorgeworfen.

III. Bisheriger wesentlicher Verlauf der weiteren Strafverfahren:

1. Der ehemalige Kostenprüfer des Marinearsenals wurde rechtskräftig mit Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 15.05.2024 wegen Vorteilsannahme in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 837.128 EUR wurde gegen ihn angeordnet.

2. Ein ehemaliger Vorstand der Elsflether Werft AG im Alter von 55 Jahren ist - nicht rechtskräftig - durch Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 01.10.2024 wegen Untreue in zwölf Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben eines Bankgeschäfts, sowie wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts und wegen Verletzung der Buchführungspflicht, Insolvenzverschleppung, Betruges und Vorteilsgewährung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

3. Eine weitere Angeklagte im Alter von 33 Jahren ist - nicht rechtskräftig - durch Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 01.10.2024 wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts sowie wegen Beihilfe zum unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

4. Das Strafverfahren gegen einen weiteren Vorstand der Elsflether Werft AG im Alter von 56 Jahren wurde aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt und vorläufig eingestellt. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wiederhergestellt ist, damit das Verfahren fortgesetzt werden kann.


Termin am 10.01.2025, 9:00 Uhr – 8 KLs 37/24

Fortsetzungstermine: 15.01., 22.01. und 24.01.2025 jeweils 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Vergewaltigung pp.

Dem 49-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2021 in Dünsen eine ihm aus dem Internet bekannte 16-Jährige vergewaltigt zu haben.


Termin am 10.01.2025, 9:30 Uhr – 1 KLs 103/24

Fortsetzungstermine: 13.01.und 17.01.2025 jeweils 9:30 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung u.a.

Dem 61-jährigen Beschuldigten wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens die Begehung von insgesamt 25 Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit zur Last gelegt. So soll der Beschuldigte im Zeitraum von September 2023 bis Juni 2024 in Varel insbesondere Diebstähle, Hausfriedensbrüche, Beleidigungen und Sachbeschädigungen verübt haben. Zudem wird ihm ein tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten und eine Körperverletzung zur Last gelegt.

Die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht. In einem solchen ist der Beschuldigte auch derzeit vorläufig untergebracht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2025

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