Artikel-Informationen
erstellt am:
31.07.2025
Termin am 05.08.2025, 9:00 Uhr – 5 KLs 86/24
Tatvorwurf: bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a.
Drei Angeklagte im Alter von 35, 26 und 25 Jahren wurden von der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg am 17.10.2023, Az. 1 KLs 47/23, insbesondere wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen jeweils zu Gesamtfreiheitsstrafen von 5 Jahren verurteilt. Darüber hinaus hat das Landgericht die Einziehung des Taterlangten und die Einziehung von zwei Pkws und einem Fahrrad angeordnet. Auf die Revision der Verurteilten hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung zu den genannten Freiheitsstrafen bestätigt, die Einziehungsentscheidungen jedoch aufgehoben. Über die Frage der Einziehung muss nunmehr die 5. Große Strafkammer des Landgerichts erneut befinden.
Termin am 07.08.2025, 9:00 Uhr – 6 KLs 34/24
Fortsetzungstermine: 13.08. und 14.08.2025 um jeweils 09:00 Uhr
Tatvorwurf: besonders schwerer Raub u.a.
Zwei Angeklagten im Alter von 21 und 28 Jahren wird zur Last gelegt, im Juni 2023 in Emden in die Wohnung von zwei mutmaßlich Geschädigten eingedrungen und diese unter Anwendung von Drohungen und Gewalt aufgefordert zu haben, ein Versteck von Bargeld preiszugeben. Einen in der Wohnung anwesenden weiteren Zeugen sollen sie zudem damit gedroht haben, ihn mit einem Stock zu schlagen, woraufhin dieser nach Aufforderung sein Mobiltelefon an die Angeklagten übergeben haben soll. Die Angeklagten sollen schließlich Bargeld und Wertgegenstände in Höhe von 12.698 EUR entwendet haben.
Termin am 07.08.2025, 9:00 Uhr – 5 Ks 6/25
Fortsetzungstermine: 12.08. und 14.08.2025 um jeweils 09:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter Totschlag pp.
Einem 23-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im November 2024 in Cloppenburg vor einem Supermarkt auf eine andere männliche Person im Rahmen einer zunächst verbal ausgetragenen Auseinandersetzung mit einem Messer mehrfach eingestochen und diese insbesondere am linken Oberarm verletzt zu haben. Hierbei soll der Angeklagte den Tod des Angegriffenen jedenfalls billigend in Kauf genommen haben. Der Angeklagte soll anschließend nach Frankreich geflohen sein, wo er später festgenommen werden konnte. Der Angegriffene wurde aufgrund seiner erheblichen Verletzungen zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus verbracht, wo er mehrfach operiert werden musste.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Termin am 08.08.2025, 9:00 Uhr – 5 Ks 8/25
Fortsetzungstermine: 15.08. und 05.09.2025 um jeweils 09:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter heimtückischer Mord pp.
Einem 32-jährigen Beschuldigten wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens zur Last gelegt, im März 2025 in Barßel im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit das von ihm und seinem Vater bewohnte Einfamilienhaus in Brand gesetzt zu haben. Der Beschuldigte soll hierbei den Wunsch gehabt haben, seinen schlafenden Vater durch die Inbrandsetzung zu töten, was durch das beherzte Eingreifen von Nachbarn und Feuerwehr verhindert werden konnte. Der Beschuldigte soll an einer psychiatrischen Krankheit leiden. Seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.
In einem solchen Krankenhaus ist er auch derzeit vorläufig untergebracht.
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erstellt am:
31.07.2025