Artikel-Informationen
erstellt am:
27.02.2025
Termin am 04.03.2025, 9:30 Uhr – 3 KLs 104/23
Fortsetzungstermin: 14.03.2025 um 9:30 Uhr
Tatvorwurf: gemeinschaftliche besonders schwerere räuberische Erpressung
Zwei Angeklagten im Alter von 32 und 30 Jahren wird zur Last gelegt, im März 2024 in Oldenburg eine andere männliche Person umstellt zu haben. Absprachegemäß soll dann der 30-jährige Angeklagte die vorgenannte Person mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Wertgegenständen aufgefordert haben. Der 32-jährige Angeklagte soll währenddessen den Tatort abgesichert haben. Der Angegriffene soll dem 30-jährigen Angeklagten daraufhin 70 EUR Bargeld ausgehändigt haben, woraufhin beide Angeklagte geflüchtet sein sollen.
Der 30-jährige Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Termin am 04.03.2025, 9:30 Uhr – 1 KLs 79/24
Fortsetzungstermine: 06.03., 11.03. und 12.03.2025 jeweils um 9:30 Uhr und 17.03.2025 um 13:00 Uhr
Tatvorwurf: gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung u.a.
Drei Angeklagten im Alter von 35, 26 und 34 Jahren wird insbesondere zur Last gelegt, im Januar 2021 eine andere männliche Person wegen angeblicher Geldschulden auf einem Feld in Großenkneten geschlagen und getreten zu haben. Anschließend sollen sie sich mit der angegriffenen Person zu deren Wohnanschrift begeben haben, wo diese zur Begleichung der vermeintlichen Schulden ein Fahrzeug habe übereignen sollen. Hierzu soll es jedoch nicht gekommen sein, da unbemerkt die Polizei verständigt werden konnte. In dem Fahrzeug der Angeklagten sollen diese auf der Rücksitzbank einen Baseballschläger aus Aluminium mitgeführt haben.
Termin am 05.03.2025, 9:00 Uhr – 6 KLs 38/24
Fortsetzungstermine: 11.03. und 14.03.2025 jeweils um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter Totschlag u.a.
Dem 21-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, auf eine andere männliche Person im September 2024 in Oldenburg am zentralen Busbahnhof im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem unbekannten spitzen Werkzeug eingestochen und diese erheblich verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Angegriffenen als mögliche Folge zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.02.2025