Artikel-Informationen
erstellt am:
05.08.2024
Der vorgenannte angeklagte ehemalige Vorstand der Elsflether Werft AG ist nach Feststellungen der Kammer psychiatrisch schwer erkrankt. Die Kammer hat ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie eingeholt aus dem sich ergibt, dass der Angeklagte jedenfalls für die nächsten sechs Monate verhandlungsunfähig ist. Zudem ist nach dem Gutachten zu befürchten, dass der Angeklagte durch die Hauptverhandlung einen schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen könnte.
Das Verfahren gegen den Angeklagten hat die Kammer daher vorläufig gem. § 205 StPO eingestellt.
Nunmehr wird durch die Kammer in regelmäßigen Abständen geprüft, ob eine Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wieder gegeben ist und das Strafverfahren gegen ihn erneut verhandelt werden kann.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.08.2024