Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2025
Termin am 16.12.2025, 9:00 Uhr – 6 KLs 18/25
Fortsetzungstermine: 05.01., 07.01., 09.01. und 14.01.2026 jeweils um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter Mord u.a.
Zwei Angeklagten im Alter von 19 und 20 Jahren wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einer weiteren gesondert verfolgten Person im Dezember 2024 in Cloppenburg in ein Einfamilienhaus eingedrungen zu sein. Sie sollen dort den Wohnungsinhaber erheblich verletzt haben. Zudem sollen sie das Haus auf der Suche nach Bargeld erheblich verwüstet haben. Den beiden vorgenannten Angeklagten wird diesbezüglich versuchter gemeinschaftlicher heimtückischer Mord aus Habgier sowie gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Einem weiteren Angeklagten im Alter von 21 Jahren wird zur Last gelegt, die vorgenannten Personen zum Tatort gefahren zu haben. Er soll sich wegen Beihilfe zum versuchten Mord schuldig gemacht haben.
Die beiden Hauptangeklagten im Alter von 19 und 20 Jahren sollen zudem sogenannte Abholer einer Tätergruppe sein, deren Mitglieder ihre Opfer fernmündlich kontaktieren und sich als Staatsanwälte oder Polizisten ausgeben sollen. Den mutmaßlich Geschädigten wird Glauben gemacht, dass Raubtaten bevorstünden. Bargeld und Schmuck müssten gesichert werden. Auch ein Entreißen der Wertgegenstände an der Haustüre sei von dem gemeinsamen Tatentschluss gedeckt gewesen. Entsprechend werden den beiden Hauptangeklagten drei weitere Abholtatentaten zur Last gelegt. Die Taten sollen sich im März 2025 in Warendorf, Unna und Bad Salzuflen zum Nachteil von mutmaßlich Geschädigten im Alter von 76 bis 85 Jahren ereignet haben. Bei der letzten Tat soll es beim Versuch geblieben sein.
Die beiden Hauptangeklagten im Alter von 19 und 20 Jahren befinden sich in anderer Sache in Haft.
Termin am 17.12.2025, 9:30 Uhr – 1 KLs 101/25
Fortsetzungstermin: 13.01.2026 um 9:30 Uhr
Tatvorwurf: Bandenmäßiger Betrug
Der 42-jährige Angeklagte soll ein sogenannter Abholer einer Tätergruppe sein, deren Mitglieder ihre Opfer fernmündlich kontaktieren und ihnen suggerieren, dass Raubtaten bevorstünden. Wertgegenstände müssten gesichert werden. Im Juli 2025 soll der Angeklagte sich zu einer 89-jährigen mutmaßlich Geschädigten nach Delmenhorst begeben haben, um dort vor der Haustür abgelegte Wertgegenstände abzuholen. Im Rahmen der Abholung soll der Angeklagte von Polizeibeamten festgenommen worden sein.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Termin am 17.12.2025, 9:30 Uhr – 4 KLs 97/25
Fortsetzungstermine: 06.01., 08.01. und 19.01.2026 jeweils um 9:30 Uhr
Tatvorwurf: schwere Brandstiftung
Dem 31-jährigen Beschuldigten wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens zur Last gelegt, dass er im Juni 2025 in Bad Zwischenahn im Zustand der Schuldunfähigkeit mit Benzin seine Wohnung in Brand gesetzt habe. Diese soll durch die Brandlegung komplett ausgebrannt sein.
Der Beschuldigte soll an einer psychiatrisch relevanten Krankheit leiden. Seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht. In einem solchen Krankenhaus ist er auch derzeit vorläufig untergebracht.
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erstellt am:
11.12.2025