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Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus


Alle Rechtsuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht die Verpflichtung, innerhalb des Gerichtsgebäudes eine Mund-Nase-Schutzmaske des Typs FFP2 zu tragen. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende Richter/in nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung von Mund-Nasen-Schutzmasken. Der Zutritt zu den Liegenschaften des Landgerichts Oldenburg ist zudem ab sofort nur noch für geimpfte, genesene und negativ getestete (3G) Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher erlaubt. Für Verfahrensbeteiligte einer Gerichtsverhandlung und anderen Sitzungen entscheidet der/die Vorsitzende Richter/-in über die Geltung einer 3G-Regelung.

Gerichtsverhandlungen und Termine in Zivilsachen finden wieder nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger statt.

Im Strafbereich finden ebenfalls Sitzungen statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlungstermine öffentlich sind.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.


Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben und das Landgericht möglichst rasch wieder zu einem normalen Arbeitsalltag zurückkehren kann.

Icon, zwei Personen mit Nase-Mund-Schutzmasken - Maskenpflicht im Gebäude   Bildrechte: MJ: Freigabe nur für Justizbehörden
Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus (03.2022)

  Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus (Stand: März 2022)
(PDF, 0,65 MB)

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