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Termine in erstinstanzlichen Strafsachen in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 (36. Kalenderwoche)


Termin am 07.09.2021, 09:30 Uhr – 3 KLs 89/20

Fortsetzungstermine: 14.09., 15.09.2021, jeweils um 09:30 Uhr

Tatvorwurf: Steuerhinterziehung

Dem 54-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 01.08.2006 bis 10.01.2014 in Delmenhorst als Betreiber eines Palettenhandels in einer Vielzahl von Fällen Steuern hinterzogen zu haben. Er soll in seinen Steuererklärungen Scheinrechnungen als vermeintliche gewinnmindernde Betriebsausgaben bzw. vermeintliche Vorsteuerbeträge angegeben haben, um so seine Steuerlast zu reduzieren.

Das Verfahren wurde unter dem Az. 2 KLs 60/16 bereits vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt. Die 2. große Strafkammer hatte den Angeklagten mit Urteil vom 10.12.2019 wegen Steuerhinterziehung in 30 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 06.08.2020, Az. 1 StR 198/20, das Urteil teilweise aufgehoben und insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die nunmehr zuständige Kammer hat danach neue Feststellungen zu zwei Fällen zu treffen sowie neu über die Schuld des Angeklagten in insgesamt 7 Fällen sowie die Gesamtstrafe und die Einziehungsentscheidung zu befinden.


Termin am 09.09.2021, 09:00 Uhr – 6 KLs 18/20

Fortsetzungstermine: 17.09., 05.10., 08.10.2021, jeweils um 09:00 Uhr

Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern

Dem 66-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 18.10.2018 bis 16.05.2019 in Westerstede und andernorts in 12 Fällen sexuelle Handlungen vor und an einem zur Tatzeit 11-jährigen Kind vorgenommen zu haben.


Termin am 10.09.2021, 09:00 Uhr – 5 Ks 9/21

Fortsetzungstermine: 14.09., 17.09., 24.09., 14.10. 15.10., 19.10.2021, jeweils um 09:00 Uhr

Tatvorwurf: Mord

Dem 63-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.03.2021 in Delmenhorst aus niedrigen Beweggründen seine getrenntlebende Ehefrau in deren Wohnung mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Dem Angeklagten soll es dabei darum gegangen sein, Oberhand über seine Ehefrau sowie die gemeinsamen Kinder zu behalten und seine Ehefrau an einer selbstbestimmten Trennung zu hindern. Er soll ihr mit dem Küchenmesser eine Vielzahl von Verletzungen zugefügt haben, was letztlich zum Tod der Frau geführt habe.

Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Thiemo Reinecke

Landgericht Oldenburg
Pressesprecher
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg

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