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Ruhestand der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Schmidt-Lauber


Die Vorsitzende Richterin Stefanie Schmidt-Lauber ist mit Ablauf des 31.01.2024 in den Ruhestand eingetreten.

Stefanie Schmidt-Lauber   Bildrechte: Stefanie Schmidt-Lauber

Stefanie Schmidt-Lauber wurde am 09.02.1957 in Kiel geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und Göttingen. Nach Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes bestand sie am 15.09.1983 das zweite juristische Staatsexamen beim Landesprüfungsamt in Hannover. Bis zu ihrer ersten Beschäftigung als Proberichterin am 20.02.1984 war sie als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Göttingen tätig.

Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft Göttingen und verschiedenen Amtsgerichten des Bezirks wurde sie im Jahr 1988 zur Richterin am Landgericht Oldenburg ernannt.

Zeitweilig war Stefanie Schmidt-Lauber Mitglied einer großen Strafkammer, hat jedoch vornehmlich bis zu ihrem Ruhestand Zivilsachen bearbeitet.

In den Jahren 1994 bis 1996 wurde sie - teilweise ohne Präsenzpflicht- an das Landgericht Magdeburg abgeordnet. Im Rahmen dieser Abordnungstätigkeit war sie für die Bearbeitung von Rehabilitationsverfahren zuständig.

Zudem war sie im Zeitraum Oktober 1994 bis Oktober 2002 Frauenbeauftragte des Landgerichts Oldenburg und im Zeitraum 2015 bis 2020 Mitglied des Niedersächsischen Dienstgerichtshofes für Richterinnen und Richter, zuständig für die ordentliche Gerichtsbarkeit im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Darüber hinaus gehörte sie Jahrzehnte dem Präsidium des Landgerichts Oldenburg an.

Am 02.07.2001 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt und übernahm zunächst die Leitung einer Kammer für Handelssachen und einer Großen Jugendkammer.

Seit dem Jahr 2007 war Stefanie Schmidt-Lauber bis zuletzt als Vorsitzende Richterin mit der Leitung der 13. Zivilkammer befasst, in deren Zuständigkeit insbesondere die Versicherungsstreitigkeiten fallen.

In ihrer Freizeit ist Stefanie Schmidt-Lauber ehrenamtlich bei dem Verein Oldenburger Tafel e.V. engagiert.

Stefanie Schmidt-Lauber ist verheiratet, hat zwei erwachsene Söhne und ein Enkelkind.

Der Landgerichtspräsident Dr. Rieckhoff dankte ihr für die in vielen Jahren für die niedersächsische Justiz geleistete engagierte Arbeit und wünschte ihr für den neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.02.2024

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