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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 16.03.2026 bis 20.03.2026 (12. Kalenderwoche)


Termin am 17.03.2026, 9:30 Uhr – 1 KLs 51/25

Tatvorwurf: Körperverletzung u.a.

Dem 73-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2024 in Wilhelmshaven in einem Altenpflegeheim einen Pflegewagen entzündet zu haben. In demselben Altenpflegheim soll er zudem im Juni 2024 eine Bewohnerin zweimal in das Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte soll an einer psychiatrischen Krankheit leiden, wodurch möglicherweise seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert war. Seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.


Termin am 18.03.2026, 9:30 Uhr – 1 KLs 83/25

Tatvorwurf: bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge

Dem 33-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im August 2023 in Großenkneten in seiner Wohnung in nicht geringer Menge Marihuana und Ecstasy-Tabletten für den gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. Zudem soll neben den Tabletten und Marihuana auch einen Elektroschocker und ein Beil bereitgehalten haben.


Termin am 18.03.2026, 9:00 Uhr – 3 KLs 96/25

Fortsetzungstermin: 19.03.2026, 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Handeltreiben mit Cannabis u.a.

Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts hat die vier Angeklagten im Alter von 27 bis 48 Jahren insbesondere wegen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge bzw. Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt, wobei die Taten sich insbesondere in Delmenhorst und Bremen ereigneten.

Gegen diese Verurteilungen hat die Staatsanwaltschaft und ein 48-jähriger Angeklagter Revision eingelegt, über welche der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 3 StR 586/24 mit Urteil und Beschluss vom 24.07.2025 entschieden hat. Die Entscheidungen sind abrufbar auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs, wo auch weitere Informationen zu den festgestellten Taten zu finden sind. Der Bundesgerichtshof hat die getroffenen Feststellungen zu den einzelnen Taten gehalten, jedoch die Taten rechtlich abweichend qualifiziert. Insbesondere hat er festgestellt, dass keine Weitergabe, sondern eine Abgabe von Cannabis stattgefunden hat. Die 3. Große Strafkammer des hiesigen Landgerichts hat nunmehr erneut über die zu verhängenden Einzel- und Gesamtstrafen unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu befinden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2026

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