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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 (8. Kalenderwoche)


Termin am 17.02.2026, 10:00 Uhr – 3 KLs 121/25

Fortsetzungstermine: 05.03., 20.03., 10.04., 21.04. und 30.04.2026 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: bandenmäßiger Wohnungseinbruchsdiebstahl

Drei Angeklagten im Alter von 61, 35 und 37 Jahren werden insbesondere acht bandenmäßige Wohnungseinbruchsdiebstähle zur Last gelegt, wobei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Durch die Taten sollen die Angeklagten Bargeld, Schmuck und andere Gegenstände im Wert von ungefähr 106.767 EUR erlangt haben. Diese Wohnungseinbruchsdiebstähle sollen sich im Zeitraum April 2024 bis Juni 2024 in Oldenburg ereignet haben. Den beiden Angeklagten im Alter von 61 und 35 Jahren werden zudem weitere sieben gemeinschaftliche Wohnungseinbruchsdiebstähle zur Last gelegt, die sich im Zeitraum November 2023 bis März 2024 in Dresden und Höchstadt a.d. Aisch ereignet haben sollen.

Die Angeklagten im Alter von 61 und 25 Jahren befinden sich in Untersuchungshaft.


Termin am 20.02.2026, 9:00 Uhr – 2 KLs 94/25

Fortsetzungstermine: 12.03., 13.03. und 20.03.2026 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: gemeinschaftliche Beihilfe zu Steuerhinterziehung

Einem Angeklagten im Alter von 44 Jahren und einer Angeklagten im Alter von 39 Jahren wird zur Last gelegt, im Zeitraum 2015 bis Januar 2020 in vier Fällen gemeinschaftlich einem gesondert Verfolgten Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Diesem sollen hierfür gegen Entgelt Scheinrechnungen zur Verfügung gestellt worden sein. Der gesondert Verfolgte soll sodann in mehreren Fällen für sein Unternehmen in Hatten unrichtige steuerliche Angaben gegenüber dem Finanzamt getätigt haben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2026

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