Artikel-Informationen
erstellt am:
05.12.2025
Termin am 08.12.2025, 9:00 Uhr - 8 KLs 70/25
Fortsetzungstermine: 10.12. und 19.12.2025 jeweils um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: Bedrohung
Dem 57-jährigen Beschuldigten wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens zur Last gelegt, im Zeitraum Mai bis Juni 2025 in Bad Zwischenahn mehrere Personen mit dem Tode bedroht zu haben. Der Beschuldigte soll an einer psychiatrisch relevanten Krankheit leiden. Er soll die Taten im Zustand zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. Seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.
In einem solchen Krankenhaus ist der Beschuldigte auch derzeit vorläufig untergebracht.
Termin am 09.12.2025, 9:00 Uhr – 3 KLs 22/25
Fortsetzungstermin: 18.12.2025 um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge pp.
Dem 25-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, dass er im Juni 2024 in Wilhelmshaven im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle 9,26 Gramm Kokain und 48,8 Gramm Marihuana zum Verkauf an Dritte mitgeführt habe. Zudem soll er auf dem Rücksitz des PKWs zugriffbereit einen Baseballschläger aufbewahrt haben.
Termin am 10.12.2025, 9:00 Uhr – 1 KLs 87/25
Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 18.02.2025 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Hintergrund der Verurteilung war, dass der Angeklagte in Löningen im August 2024 seine getrenntlebende Ehefrau an ihrer Handtasche oder Haaren zu Boden zog und sodann mit Verletzungsabsicht mindestens zweimal wuchtig ins Gesicht und einmal gegen den Oberkörper trat. Sodann soll er mehrfach mit einem spitzen Gegenstand auf sie eingestochen und sie verletzt haben.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 05.08.2025, Az. 3 StR 245/25, aufgrund eines Widerspruchs zwischen Tenor und Urteilsgründen den Strafausspruch aufgehoben, die Feststellungen zur Tat jedoch gehalten.
Die 3. Strafkammer hat nunmehr erneut allein über die zu verhängende Strafe des Angeklagten zu entscheiden.
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erstellt am:
05.12.2025