Artikel-Informationen
erstellt am:
02.04.2026
Termin am 08.04.2026, 9:00 Uhr – 6 KLs 3/26
Fortsetzungstermine: 14.04. und 15.04.2026, jeweils um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
Dem 34-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum Juni bis Oktober 2025 in Cloppenburg über Chatverkehr auf drei verschiedene Mädchen im Alter von 11, 12 und 13 Jahren in sexueller Weise eingewirkt zu haben. Ihm wird in vier Fällen insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt zur Last gelegt.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Termin am 08.04.2026, 9:00 Uhr – 8 KLs 5/26
Fortsetzungstermine: 10.04., 9:00 Uhr und 15.04.2026, 11:00 Uhr
Tatvorwurf: besonders schwerer Raub pp.
Dem 21-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober 2025 in Vechta eine Tankstelle betreten und unter Vorhalt eines Messers von dem Kassierer die Herausgabe von Bargeld gefordert zu haben. Unter dem Eindruck der Drohung soll der Kassierer die Kasse geöffnet und Bargeld herausgegeben haben. Zeitgleich soll der Angeklagte Tabakwaren im Wert von 491,31 EUR eingesteckt haben. Anschließend soll der Angeklagte mit dem Fahrrad geflüchtet sein, obwohl er aufgrund einer Blutalkoholkonzentration von 2,15 Promille nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Termin am 08.04.2026, 9:00 Uhr – 3 KLs 29/25
Fortsetzungstermine: 09.04., 17.04., 07.05. und 28.05.2026 jeweils um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergewaltigung u.a.
Dem Angeklagten im Alter von 29 Jahren wird zur Last gelegt, im Zeitraum Juli 2023 bis Oktober 2024 in Ganderkesee in vier Fällen weibliche Personen in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Die Taten soll er in zwei Fällen an seiner damaligen Freundin ausgeführt haben. In zwei weiteren Fällen soll er die Taten zum Nachteil von zwei weiteren Frauen begangen haben.
Termin am 09.04.2026, 9:30 Uhr – 1 KLs 25/26
Tatvorwurf: Geldwäsche
Dem 32-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum September 2018 bis März 2019 in sechs Fällen bandenmäßig mit gesondert Verfolgten seine Konten für Geldwäschetaten genutzt zu haben. Das aufgrund von Betrugstaten auf seinem Konto eingegangene Geld von Drittfirmen soll der Angeklagte teilweise in bar abgehoben und teilweise weitergeleitet haben. Die Taten sollen sich in Oldenburg ereignet haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.04.2026