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Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 02.02.2026 bis 06.02.2026 (6. Kalenderwoche)


Termin am 03.02.2026, 9:00 Uhr – 6 KLs 8/25

Fortsetzungstermine: 04.02 und 10.02.2026 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u.a.

Dem 41-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in vier Fällen im Zeitraum Juli 2019 bis April 2022 in Visbek und Polen an seiner im Jahr 2010 geborenen Stieftochter sexuelle Handlungen ausgeführt zu haben.


Termin am 04.02.2026, 9:30 Uhr – 4 KLs 39/25

Fortsetzungstermine: 11.02. und 26.02.2026 jeweils um 9:30 Uhr

Tatvorwurf: bandenmäßiges Zugänglichmachen von kinderpornographischen Inhalten u.a.

Dem 45-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum Februar bis März 2022 Mitglied und Nutzer einer Darknet-Plattform gewesen zu sein, die einzig und allein dem Austausch von kinder- und jugendpornographischen Inhalten diente. Dort soll der Angeklagte in drei Fällen kinderpornographisches Videomaterial hochgeladen haben. Hierdurch soll er als aktives Mitglied zum Austausch der kinder- und jugendpornographischen Inhalte der Plattform beigetragen haben. Im Mai 2024 sollen sich auf seinen Laptops zudem 946 kinderpornographische Dateien befunden haben.


Termin am 05.02.2026, 9:00 Uhr – 6 KLs 17/25

Fortsetzungstermine: 11.02. und 17.02.2026 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Vergewaltigung

Dem 30-jährigen Beschuldigten wir im Rahmen eines Sicherungsverfahrens zur Last gelegt, im Mai 2024 in Nordenham in einer Werkstatt für Menschen mit Handicap einen 15-jährigen Praktikanten vergewaltigt zu haben. Der Beschuldigte soll insbesondere an einer schweren Intelligenzminderung leiden. Zum Zeitpunkt der Tat soll seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, aufgehoben gewesen sein. Die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.


Termin am 05.02.2026, 9:00 Uhr – 3 KLs 90/25

Fortsetzungstermine: 20.02. und 24.02.2026 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: bewaffneter Raub u.a.

Dem 50-jährigen Beschuldigten wir im Rahmen eines Sicherungsverfahrens insbesondere zur Last gelegt, im August 2025 in Wilhelmshaven eine Kassiererin in einem Supermarkt mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert zu haben. Nach dem Öffnen der Kasse soll der Beschuldigte aus dieser 850 EUR entnommen haben. Zum Tatzeitpunkt soll der Beschuldigte eine Blutalkoholkonzentration von 2,19 Promille gehabt haben. Eine Aufhebung seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kommt in Betracht. Seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird geprüft werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.01.2026

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