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Termine in erstinstanzlichen Strafsachen in der Zeit vom 28.08.2023 bis 01.09.2023 (35. Kalenderwoche)


Termin am 29.08.2023, 09:00 Uhr – 6 KLs 10/23

Fortsetzungstermine: 30.08., 06.09., 08.09., 12.09.2023 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Versuchter Mord pp.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft einer jugendlichen Angeklagten im Alter von 17 Jahren und einem jugendlichen Angeklagten im Alter von 16 Jahren vor, gemeinschaftlich handelnd im Mai 2022 von einer Autobahnbrücke der A28 in Uplengen einen 30x40cm großen Asphaltblock auf die Fahrbahn geworfen und hierbei ein Fahrzeug getroffen zu haben. Der Asphaltblock sei, ohne größeren Schaden anzurichten, vom Auto abgeprallt, da unter der Einschlagstelle am Auto ein Metallbügel verbaut gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Angeklagten zur Last, hierdurch vorsätzlich die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt sowie heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln gehandelt zu haben.

Das Verfahren wird wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt gem. § 48 JGG.


Termin am 30.08.2023, 12:00 Uhr – 1 KLs 47/23
Fortsetzungstermine: 30.08.2023 um 12:00 Uhr, 13.09., 15.09., 20.09.2023 jeweils um 09:00 Uhr, 26.09.2023 um 13:30 Uhr, 27.09., 17.10., 23.10.2023 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Bandenmäßiger unerlaubter Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge pp.

Die drei Angeklagten im Alter von 35, 24 und 23 Jahren sollen im Zeitraum Oktober 2022 bis Februar 2023 in Cloppenburg, Lohne, Vechta und andernorts jeweils in 5 Fällen mit Betäubungsmitteln (Kokain) in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden habe. Der 24-jährige Angeklagte und der 23-jährige Angeklagte sollen zudem in zwei Fällen bei dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kokain) in nicht geringer Menge in ihrem Fahrzeug, aus welchem sie die Betäubungsmittel verkauft hätten, griffbereit ein Einhandmesser und eine Machete bei sich geführt haben.

Die Angeklagten im Alten von 35 und 24 Jahren befinden sich in Untersuchungshaft.


Termin am 01.09.2023, 9:00 Uhr – 1 KLs 80/22

Fortsetzungstermine: 11.09., 25.09., 29.09.2023 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge pp.

Den Angeklagten im Alter von 39 und 30 Jahren wird vorgeworfen, im März 2022 in Oldenburg mit Betäubungsmitteln (Marihuana, Haschisch) in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Dem 39-jährigen Angeklagten wird ein Handeltreiben in zwei Fällen und dem 30-jähirgen Angeklagten ein Handeltreiben in einem Fall vorgeworfen. Zudem sollen sie jeweils in einem Fall unerlaubt Betäubungsmittel besessen haben – der 39 Jahre alte Angeklagte Haschisch und Kokain und der 30 Jahre alte Angeklagte Marihuana.

Der 39-jährige Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Isabelle Möllers

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