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Termine in erstinstanzlichen Strafsachen in der Zeit vom 27.02.2023 bis 03.03.2023 (9. Kalenderwoche)


Termin am 01.03.2023, 10:00 Uhr - 1 KLs 109/22

Fortsetzungstermin: 03.03.2023, 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung

Der 54-jährigen Beschuldigten wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit im März 2022 und Juni 2022 in einem Pflegeheim in Steinfeld jeweils eine andere Person körperlich verletzt zu haben.

Die Beschuldigte soll an einer krankhaften seelischen Störung leiden, ihre dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht. In einem solchen Krankenhaus ist der Beschuldigte derzeit auch vorläufig geschlossen untergebracht.


Termin am 01.03.2023, 9:00 Uhr - 3 KLs 87/22

Fortsetzungstermin: 08.03.2023, 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Bandenhandel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge

Dem 43-jährigen Angeklagten wurde zur Last gelegt, in der Zeit zwischen Dezember 2006 und dem 02.02.2008 in 15 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, wobei er in 14 Fällen als Mitglied einer Bande gehandelt habe. Der Angeklagte soll zusammen mit seinen gesondert verfolgten Brüdern und weiteren Bandenmitgliedern im Raum Nordenham mit Drogen, insbesondere Marihuana, gehandelt haben. Die Betäubungsmittel sollen dabei jeweils aus den Niederlanden eingeführt worden sein.

Aufgrund dieser Tatvorwürfe wurde der 43-jährigen Angeklagte durch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 1 KLs 33/21 wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Im Übrigen wurde er freigesprochen.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der BGH mit Urteil vom 14.07.2022 den Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig ist. Hinsichtlich des gesamten Strafausspruches hat der BGH das Urteil aufgehoben, gleiches gilt für den Umfang des Freispruches. Insoweit hat nun die 3. Große Strafkammer über die Sache zu entscheiden.


Termin am 03.03.2023, 9:00 Uhr - 3 KLs 110/22

Fortsetzungstermine: 22.03., 9:00 Uhr, 23.03., 13:00 Uhr, 12.04. und 02.05. jeweils 9:00 Uhr, 08.05., 12:30 Uhr, 10.05. und 17.05.2023, jeweils 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge pp.

Dem 31-jährigen Angeklagten wird u.a. zur Last gelegt, Im Zeitraum März 2020 bis September 2022 insbesondere in Oldenburg in 27 Fällen mit Betäubungsmitteln (Cannabis, Marihuana, Kokain, Heroin, Haschisch und Amphetaminen) in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.02.2023

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