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Termine in erstinstanzlichen Strafsachen in der Zeit vom 04.09.2023 bis 08.09.2023 (36. Kalenderwoche)

Termin am 04.09.2023, 09:00 Uhr – 4 KLs 74/22

Fortsetzungstermine: 12.09., 21.09., 04.10.2023 jeweils um 9:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge pp.

Dem Angeklagten im Alter von 37 Jahren wird vorgeworfen, von März bis Mai 2020 in Elsfleth, Delmenhorst und andernorts in sieben Fällen mit Betäubungsmitteln (Marihuana, Ecstasy, Amphetamin, Hanfpflanzen) in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Zudem soll er in zwei Fällen einem anderen zu dessen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Marihuana, Kokain) in nicht geringer Menge Hilfe geleistet haben. Die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 24.800 EUR kommt in Betracht.


Termin am 05.09.2023, 09:30 Uhr – 3 KLs 43/23
Fortsetzungstermine: 11.09., 18.09., 25.09.2023 jeweils um 9:30 Uhr

Tatvorwurf: Raub pp.

Die beiden 34-jährigen Angeklagten sollen im April 2023 in Oldenburg im Bereich der Mottenstraße/ Ecke Wallstraße einen Mann bedroht und diesem sodann aus dessen Kleidung u.a. sein Smartphone und seine Geldbörse genommen haben, welches dieser aufgrund der Drohung zugelassen habe. Als der Mann anschließend gefragt habe, ob er seine Sachen zurückbekommen könne, habe ihn der eine Angeklagte mit Billigung des Mitangeklagten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte habe am nächsten Tag sein Smartphone samt Ladekabel, jedoch ohne SIM-Karte, zurückerhalten. Als der eine Angeklagte den Geschädigten einige Tage später zufällig in Oldenburg wieder begegnet sei, habe er diesen aufgefordert, gegenüber der Polizei mitzuteilen, dass er an der Tat unbeteiligt gewesen sei, ansonsten werde er ihn umbringen.

Dem anderen 34-jährigen Angeklagten wird zudem vorgeworfen, im April 2023 in Oldenburg versucht zu haben, in einen Kiosk einzudringen, um dort stehlenswerte Gegenstände zu entwenden, um sich eine nicht nur vorübergehende und nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Er habe mit einem Ziegelstein mehrfach gegen die Fensterscheibe des Kiosks geworfen. Da es sich jedoch um Sicherheitsglas gehandelt habe, sei keine ausreichend große Öffnung entstanden, so dass er von seinem Vorhaben habe ablassen müssen. Der Angeklagte soll zudem ebenfalls im April 2023 vor der Anschrift eines weiteren Geschädigten in Oldenburg, diesen um Geld gebeten haben. Als dieser ihm kein Geld habe geben wollen, habe er ihn mit beiden Händen an den Schultern zu Boden gezogen, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm sodann u.a. 50 EUR, eine Bankkarte und Ausweise entwendet. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.


Termin am 06.09.2023, 9:30 Uhr – 3 KLs 17/23

Fortsetzungstermine: 13.09., 20.09., 21.09., 09.10.2023 jeweils um 9:30 Uhr

Tatvorwurf: Versuchte Vergewaltigung pp.

Der 35 Jahre alte Angeklagte soll sich im Juni 2022 in Wilhelmshaven mit einer Frau in einem leerstehenden Haus getroffen haben. Dort habe er Kokain konsumiert. Als die Frau beschlossen habe, das Haus zu verlassen, habe er sie festgehalten, gestreichelt und geküsst sowie aufgefordert, ebenfalls Kokain zu konsumieren. Als sie der Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe er ihr Kokain unter anderem auf einer EC-Karte in den Mund geschoben, wobei sie versucht habe, dies durch das Zusammenpressen ihrer Lippen zu verhindern. Die Frau habe zudem versucht, sich loszureißen und den Angeklagten aufgefordert, sie gehen zu lassen, welches er jedoch nicht zugelassen habe. Im weiteren Verlauf habe er versucht, gegen den Willen der Zeugin den Geschlechtsverkehr mit dieser durchzuführen, welches jedoch aufgrund der heftigen Gegenwehr der Zeugin nicht gelungen sei. Erst als die Zeugin vermeintlich auf den Angeklagten eingegangen war und ihm vorgeschlagen hätte, ihre Schuhe auszuziehen, damit er auch die Hose ausziehen könne, habe sie den Moment, als der Angeklagte mit ihren Füßen beschäftigt gewesen sei, zur Flucht nutzen können.


Termin am 07.09.2023, 13:00 Uhr – 3 KLs 59/23

Tatvorwurf: Besonders schwerer räuberischer Diebstahl

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat dem 43-jährigen Angeklagten mit Anklageschrift vom 22.09.2022 vorgeworfen, im August 2022 in Ganderkesee in einem Supermarkt Alkohol im Wert von insgesamt 54 EUR entwendet zu haben. Nachdem er an der Kassenzone ohne zu bezahlen vorbeigelaufen sei, habe der Ladendetektiv ihn angesprochen. Als er der Aufforderung des Detektivs, ihm in sein Büro zu folgen, nicht nachgekommen sei, habe der Ladendetektiv nach dem Rucksack des Angeklagten gegriffen. In diesem Moment habe der Angeklagte nach einem Messer gegriffen und eine Schnittbewegung in Richtung der Hand des Zeugen gemacht, um die Beute für sich behalten zu können. Hierbei habe er in der Absicht gehandelt, den Zeugen zu verletzen.

Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 01.02.2023 wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) hinsichtlich des Schuldspruchs dahin geändert, dass der Angeklagte des besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig ist. Zudem hat der BGH das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und diesbezüglich zur neuen Verhandlung an das Landgericht Oldenburg zurückverwiesen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Isabelle Möllers

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