Artikel-Informationen
erstellt am:
29.05.2026
Termin am 01.06.2026, 9:00 Uhr – 1 KLs 10/26
Fortsetzungstermin: 03.06.2026 um 09:30 Uhr
Tatvorwurf: besonders schwerer Raub
Dem 54-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2024 in Jever maskiert an der Wohnungstür einer 92-Jährigen geklingelt zu haben, die in einem Seniorenheim lebte. Er soll ihr nach dem Öffnen unvermittelt einen hölzernen Setzkasten auf den Kopf und sie mit den Fäusten in das Gesicht geschlagen haben. Anschließend soll er aus dem Kleiderschrank eine Geldkassette mit 20.000 EUR geraubt haben.
Termin am 02.06.2026, 13:00 Uhr – 5 Ks 6/26
Fortsetzungstermine: 11.06. um 11:00 Uhr, 03.07. um 9:00 Uhr, 07.07. um 11:00 Uhr, 28.07. um 11:00 Uhr; 13.08., 28.08., 18.09., 01.10., 02.10., 20.10., 22.10., 23.10.2026 jeweils um 09:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter Totschlag u.a.
Den drei Angeklagten im Alter von 26, 28 und 25 Jahren wird zur Last gelegt, im September 2025 in Cloppenburg die Wohnung einer anderen Person aufgrund von Streitigkeiten aufgesucht zu haben und diese Person dort mit einem Reizstoffsprühgerät sowie einem Schlagwerkzeug verletzt zu haben. Als der Bruder der angegriffenen Person auf die Situation aufmerksam geworden sein soll, sollen die Angeklagten den Entschluss gefasst haben, auch diesen anzugreifen und dabei den Tod des Bruders auch billigend in Kauf genommen haben. Mindestens einer der Angeklagten soll dem Bruder sodann zwei Mal mit dem Schlagwerkzeug auf den Kopf geschlagen und diesen schwer verletzt haben.
Der 26-jährige Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Termin am 04.06.2026, 9:30 Uhr – 1 KLs 120/25
Fortsetzungstermine: 11.06., 19.06. und 25.06.2026 jeweils um 9:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchte Körperverletzung im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit pp.
Dem 35-jährigen Angeklagten wird insbesondere zur Last gelegt, im Juni, November und De-zember 2025 jeweils in Emstek im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit versucht zu haben, andere Personen körperlich zu verletzten, wobei die Taten sich in den beiden letzten Fällen gegen Polizeikräfte richteten.
Der Angeklagte soll an einer psychiatrisch relevanten Krankheit leiden. Seine dauerhafte Unter-bringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.In einem solchen psychiatrischen Krankenhaus ist er derzeit auch vorläufig untergebracht.
Auf das folgende Berufungsverfahren wird hingewiesen:
Termin am 04.06.2026, 10:00 Uhr – 13 NBs 35/25
Tatvorwurf: Beleidigung
Dem 49-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober 2023 in der JVA Oldenburg einen JVA-Bediensteten beleidigt zu haben. Hierfür hat das Amtsgericht Oldenburg ihn am 03.12.2024 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Wochen verurteilt. Gegen dieses Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt, sodass nunmehr die 13. kleine Strafkammer des Landgerichts über den Fall zu entscheiden hat.
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erstellt am:
29.05.2026